Das BMF hat sich zur weiteren Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022 geäußert (Az. IV B 5 – S-1365 / 21 / 10001 :003).
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Das BMF hat sich zur weiteren Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022 geäußert (Az. IV B 5 – S-1365 / 21 / 10001 :003).
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