Am 30. Mai 2024 hat der Rat der EU die Kompromisstexte des Geldwäschepakets angenommen. Die BRAK hat den Legislativprozess aller drei Dossiers des Geldwäschepakets von Anfang an intensiv begleitet und eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt.

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