Das AG Gelnhausen entschied, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera bereits dann unzulässig ist, wenn diese elektronisch auf das Nachbargrundstück geschwenkt werden kann (Az. 52 C 76/24).
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Das AG Gelnhausen entschied, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera bereits dann unzulässig ist, wenn diese elektronisch auf das Nachbargrundstück geschwenkt werden kann (Az. 52 C 76/24).
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