Wer in seiner Eigentumswohnung eine Kanzlei betreiben und darin auch wohnen will, darf seinen Mietern deswegen kündigen, so der BGH (Az. VIII ZR 286/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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Wer in seiner Eigentumswohnung eine Kanzlei betreiben und darin auch wohnen will, darf seinen Mietern deswegen kündigen, so der BGH (Az. VIII ZR 286/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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