Das LAG Düsseldorf hatte über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der sich weigerte, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen (Az. 3 SLa 224/24).
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Das LAG Düsseldorf hatte über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der sich weigerte, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen (Az. 3 SLa 224/24).
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