Das LG Lübeck entschied, dass die Verkäuferin die Anzahlung für eine Küche zurückzahlen muss, weil sie ihre Pflicht zur Lieferung und Montage nicht erfüllte. Die Regelung in den AGB, wonach der Käufer im Voraus alles zahlen muss, sei unwirksam (Az. 10 O 91/23).
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