Das BMJ ist verpflichtet, das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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Das BMJ ist verpflichtet, das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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