Das BMF-Schreiben gilt für die Aufteilung der Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG unter Anwendung des Gesamtumsatzschlüssel (Az. III C 2 – S-7306 / 22 / 10001 :001).
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Das BMF-Schreiben gilt für die Aufteilung der Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG unter Anwendung des Gesamtumsatzschlüssel (Az. III C 2 – S-7306 / 22 / 10001 :001).
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