Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so kann der Verkäufer sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Sache nicht zurücknimmt, so der BGH (Az. VIII ZR 164/21). Darauf weist die BRAK hin.
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Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so kann der Verkäufer sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Sache nicht zurücknimmt, so der BGH (Az. VIII ZR 164/21). Darauf weist die BRAK hin.
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