Der nationale Auskunftsanspruch war bereits verjährt – doch dank Artikel 15 DSGVO habe ein Ex-Mandant noch Anspruch auf die Anwaltsakten, so das LG Bonn (Az. 5 S 34/23). Das berichtet die BRAK.
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Der nationale Auskunftsanspruch war bereits verjährt – doch dank Artikel 15 DSGVO habe ein Ex-Mandant noch Anspruch auf die Anwaltsakten, so das LG Bonn (Az. 5 S 34/23). Das berichtet die BRAK.
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