Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ i. S. v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt (Az. XII ZB 117/23).
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Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ i. S. v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt (Az. XII ZB 117/23).
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