Nachbarn, die unsachgemäß mit heißem Bienenwachs hantieren, müssen für Schäden am benachbarten Haus aufkommen. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 421/20).
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Nachbarn, die unsachgemäß mit heißem Bienenwachs hantieren, müssen für Schäden am benachbarten Haus aufkommen. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 421/20).
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