Das LSG Niedersachsen entschied, dass Abgeordnete keinen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz haben, auch wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen (Az. L 11 AL 67/23 B ER).
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Das LSG Niedersachsen entschied, dass Abgeordnete keinen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz haben, auch wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen (Az. L 11 AL 67/23 B ER).
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