Wer bewusstlos ist, kann keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung muss ein Patient ohne Krankenversicherung trotzdem tragen. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 12 O 50/22).
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Wer bewusstlos ist, kann keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung muss ein Patient ohne Krankenversicherung trotzdem tragen. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 12 O 50/22).
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