Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren dürfen veröffentlicht werden. So entschied das VG Schleswig-Holstein (Az. 10 A 44/22 u. a.).
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Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren dürfen veröffentlicht werden. So entschied das VG Schleswig-Holstein (Az. 10 A 44/22 u. a.).
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