Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt lt. EuGH nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird (Rs. C-286/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt lt. EuGH nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird (Rs. C-286/22).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen