Staatliche Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten scheiden aus, wenn der Geschädigte sich leichtfertig selbst gefährdet hat. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 1744/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Staatliche Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten scheiden aus, wenn der Geschädigte sich leichtfertig selbst gefährdet hat. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 1744/23).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen