Die Satzungsversammlung bei der BRAK hat u. a. darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen treten zum 01.10.2023 in Kraft.
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Die Satzungsversammlung bei der BRAK hat u. a. darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen treten zum 01.10.2023 in Kraft.
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