Der BFH nahm dazu Stellung, ob Werbeartikel aus dem sog. Food-Bereich (insbesondere mit Werbedrucken versehene Süßigkeiten) dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG unterliegen (Az. V R 38/21).
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Der BFH nahm dazu Stellung, ob Werbeartikel aus dem sog. Food-Bereich (insbesondere mit Werbedrucken versehene Süßigkeiten) dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG unterliegen (Az. V R 38/21).
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