Das AG München entschied, dass bei Stornierung einer Pauschalreise im Dezember 2021 aufgrund der Corona-Pandemie kein Anspruch auf volle Rückzahlung des Reisepreises bestand (Az. 159 C 2718/22).
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Das AG München entschied, dass bei Stornierung einer Pauschalreise im Dezember 2021 aufgrund der Corona-Pandemie kein Anspruch auf volle Rückzahlung des Reisepreises bestand (Az. 159 C 2718/22).
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