Ein identitätswahrender Formwechsel einer Erbengemeinschaft in eine GbR ist nach dem UmwG nicht möglich. So entschied der BFH (Az. IV R 5/19).
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Ein identitätswahrender Formwechsel einer Erbengemeinschaft in eine GbR ist nach dem UmwG nicht möglich. So entschied der BFH (Az. IV R 5/19).
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