Der EuGH entschied bzgl. des Missbrauch einer beherrschenden Stellung, dass Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen geeignet sein müssen, Verdrängungswirkungen zu entfalten (Rs. C-680/20).
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Der EuGH entschied bzgl. des Missbrauch einer beherrschenden Stellung, dass Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen geeignet sein müssen, Verdrängungswirkungen zu entfalten (Rs. C-680/20).
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