Das Verbot der Überlassung von Pyrotechnik der Kategorie F2 an Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. So entschied das VG Berlin (Az. 1 K 452/20).
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Das Verbot der Überlassung von Pyrotechnik der Kategorie F2 an Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. So entschied das VG Berlin (Az. 1 K 452/20).
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