Das VG Berlin entschied, dass die vom Senat organisierte Ausbildung von sog. Quereinsteigern in den Lehrerberuf in Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage hat (Az. 5 K 126/20).
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Das VG Berlin entschied, dass die vom Senat organisierte Ausbildung von sog. Quereinsteigern in den Lehrerberuf in Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage hat (Az. 5 K 126/20).
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