Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können lt. BMF und BMWK ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können lt. BMF und BMWK ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen