Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin (Az. 1 BvR 2754/17 und 1 BvR 1349/20).

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