Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Dies entschied das FG Köln (Az. 15 K 2594/20).
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Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Dies entschied das FG Köln (Az. 15 K 2594/20).
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