Vorläufig besteht kein Anspruch auf „Hartz IV“ für den Beschuldigten eines Hawala-Rings nach Beschlagnahme von 16.300 Euro. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. 7 AS 752/22 B ER).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Vorläufig besteht kein Anspruch auf „Hartz IV“ für den Beschuldigten eines Hawala-Rings nach Beschlagnahme von 16.300 Euro. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. 7 AS 752/22 B ER).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen