Die Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, das in Landesträgerschaft befindliche Niederrhein-Kolleg in Oberhausen sukzessive zum 1. August 2023 aufzulösen, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. So das VG Düsseldorf (Az. 18 L 1419/22).
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