Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. So entschied das VG Trier (Az. 8 K 728/22).
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Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. So entschied das VG Trier (Az. 8 K 728/22).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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