Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des AG Nordhorn bestätigt, nach der ein Ehemann seiner Ehefrau nach der Scheidung rund 40.000 Euro zahlen muss (Az. 13 UF 82/21).
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Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des AG Nordhorn bestätigt, nach der ein Ehemann seiner Ehefrau nach der Scheidung rund 40.000 Euro zahlen muss (Az. 13 UF 82/21).
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