Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz sind nicht verpflichtet, die Kosten eines für den Schulweg genutzten Taxis zu erstatten. Dies entschied das VG Trier (Az. 9 K 463/22.TR).
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Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz sind nicht verpflichtet, die Kosten eines für den Schulweg genutzten Taxis zu erstatten. Dies entschied das VG Trier (Az. 9 K 463/22.TR).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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