Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen können (Az. 2-24 O 109/19).
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Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen können (Az. 2-24 O 109/19).
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