Während der COVID-19-Pandemie ist trotz gesetzlicher Sonderregelung ein Kostensenkungsverfahren nicht generell ausgeschlossen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 2 AS 468/22 B ER).
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Während der COVID-19-Pandemie ist trotz gesetzlicher Sonderregelung ein Kostensenkungsverfahren nicht generell ausgeschlossen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 2 AS 468/22 B ER).
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