Das AG Frankfurt entschieden, dass bei Rotlichtverstößen mit einem sog. Sport Utility Vehicle (SUV) eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein kann (Az. 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
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Das AG Frankfurt entschieden, dass bei Rotlichtverstößen mit einem sog. Sport Utility Vehicle (SUV) eine Erhöhung der Regelgeldbuße angemessen sein kann (Az. 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
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