Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, wonach die Behörden der Zollverwaltung für die Überprüfung der schriftlichen Nachweise nach dem Nachweisgesetz (NachwG) zuständig sein sollen.
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Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, wonach die Behörden der Zollverwaltung für die Überprüfung der schriftlichen Nachweise nach dem Nachweisgesetz (NachwG) zuständig sein sollen.
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