Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht lt. BMAS kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht lt. BMAS kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern.
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