Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Dies entschied das VG Berlin (Az. 13 K 184/19).
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Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Dies entschied das VG Berlin (Az. 13 K 184/19).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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