Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2022 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :004)
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Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2022 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10001 :004)
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