An der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 12 V 2684/21).
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An der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 12 V 2684/21).
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