Das Jobcenter ist verpflichtet, einer Schülerin die Kosten für ein elektronisches Wörterbuch als Mehrbedarf nach dem SGB II zu erstatten. So entschied das SG Oldenburg (Az. S 37 AS 1268/19).
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Das Jobcenter ist verpflichtet, einer Schülerin die Kosten für ein elektronisches Wörterbuch als Mehrbedarf nach dem SGB II zu erstatten. So entschied das SG Oldenburg (Az. S 37 AS 1268/19).
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