Die Bundesregierung hat am 27.09.2021 die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt. Dies stellt lt. BMJV einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts dar.

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