Das EuG erklärte die Beschlüsse der EU-Kommission für nichtig, mit denen diese festgestellt hat, dass ein Schiedsspruch, mit dem ein vorgeblich ermäßigter Stromtarif festgesetzt wurde, dem Aluminiumhersteller Mytilinaios keinen Vorteil gewähre (Rs. T-639/14, T-352/15 und T-740/17).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen