Das BAG entschied, dass das Auskunftsrecht nach dem Entgelttransparenzgesetz auch für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gilt (Az. 8 AZR 145/19).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BAG entschied, dass das Auskunftsrecht nach dem Entgelttransparenzgesetz auch für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gilt (Az. 8 AZR 145/19).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen