Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.
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Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.
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