Das BVerfG hat eine einstweilige Verfügung des LG Berlin außer Kraft gesetzt, die den Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte (Az. 1 BvR 1246/20).
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Das BVerfG hat eine einstweilige Verfügung des LG Berlin außer Kraft gesetzt, die den Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte (Az. 1 BvR 1246/20).
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