Das LAG Düsseldorf entschied, dass ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin die aufgrund einer verspäteten Lohnzahlung entstandene monatliche Elterngelddifferenz zahlen muss (Az. 12 Sa 716/19).
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Das LAG Düsseldorf entschied, dass ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin die aufgrund einer verspäteten Lohnzahlung entstandene monatliche Elterngelddifferenz zahlen muss (Az. 12 Sa 716/19).
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