Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente, wenn der Aufhebungswille der Erblasserin feststeht. Dies entschied das OLG Köln (Az. 2 Wx 84/20).
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Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente, wenn der Aufhebungswille der Erblasserin feststeht. Dies entschied das OLG Köln (Az. 2 Wx 84/20).
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