Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu den Bestimmungen §§ 30, 31, 88, 138a, 146, 146a, 147, 364a, und 365 der AO geändert (Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :004 // IV A 3 – S-0062 / 20 / 10001 :001).
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Mit dem BMF-Schreiben wird der AEAO zu den Bestimmungen §§ 30, 31, 88, 138a, 146, 146a, 147, 364a, und 365 der AO geändert (Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :004 // IV A 3 – S-0062 / 20 / 10001 :001).
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