Das OLG Frankfurt entschied, dass eine Kieferorthopädin auf ihrer Homepage Werbeaussagen bezüglich „perfekter Zähne“ aufgrund eines Zahnschienen-Systems unterlassen muss (Az. 6 U 219/19).
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Das OLG Frankfurt entschied, dass eine Kieferorthopädin auf ihrer Homepage Werbeaussagen bezüglich „perfekter Zähne“ aufgrund eines Zahnschienen-Systems unterlassen muss (Az. 6 U 219/19).
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